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Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen

Arbeitsstunden

Liebe Montessori-Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
Ihre und eure Mitarbeit stellt eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Bestand und die positive Weiterentwicklung unserer Fachoberschule in unserem Sinne dar.

Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Kind bei uns zur Schule gehen zu lassen, stimmen Sie im Schulvertrag zu, 15 Stunden pro Schüler im Jahr zu erbringen.

Die Modalitäten dazu erfahren Sie nachfolgend. Haben Sie darüber hinaus Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Elternsprecher bzw. Elternbeirat.

Wie viele Arbeitsstunden sind zu leisten?

15 Stunden pro Schüler im Schuljahr.

Was passiert, wenn ich meine Arbeitsstunden nicht leiste?

Nicht erbrachte Stunden sind jeweils mit 20 EUR am Ende des Schuljahres auszugleichen und werden von der MOS Franken GmbH in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls kann ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Bei wiederholtem Vertragsbruch kann eine Kündigung erfolgen. Härtefälle können bei der Geschäftsführung geltend gemacht werden.

Wann tritt ein "Härtefall" ein?

In einem Härtefall ist eine Befreiung von den vertraglich zugesicherten Stunden bzw. der Ausgleichszahlung möglich. Ein Härtefall wird durch Antragstellung an die Geschäftsführung angezeigt und ist im Einzelfall zu prüfen. Der Härtefall ist beispielsweise eine „familiäre Katastrophe“ wie Unfall, schwere Krankheit oder Tod einer der im Haushalt des Kindes lebenden Personen. Keine Härtefälle sind Zeitmangel, Arbeitsüberlastung der Eltern und Ähnliches. Erschwerende Lebensumstände, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren wie besondere Belastungen von Selbstständigen, Behinderung und Ähnliches sind ebenfalls keine befreienden Härtefälle.

Welche Stunden kann ich verrechnen?

Die Mitarbeit muss im direkten Zusammenhang mit der Förderung der MOS Franken GmbH stehen. Den vielfältigen Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit sind kaum Grenzen gesetzt, hier einige Beispiele:

  • Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen sowie an Projekten für Klasse und Schule z. B. Meetings
  • Mitarbeit in der und für die GmbH
  • Einbringen des eigenen Könnens z. B. Schreinerarbeiten, Reparaturen, Unterrichtsangebot
  • Dienstleistungen wie beispielsweise Putzen, Kopieren, Laminieren, Gärtnern
  • Heimarbeiten wie Backen, Kochen, Telefondienste, Einkäufe
Welche Stunden kann ich nicht verrechnen?

Grundsätzlich gelten Veranstaltungen in der Schule, die rein der eigenen Information dienen, nicht als Arbeitsstunden, wie z. B. die Teilnahme an Elternabenden, Scolas, Gesamtelternabende etc. oder die Fahrzeiten zu Schuldiensten, Bringzeiten für Essen etc. zur Schule. Ansonsten ist natürlich das rechte Augenmaß für erbrachte Leistungen angesagt.

An wen und wann gebe ich meinen Stundenzettel ab?

Die Stundenzettel werden im Sekretariat abgegeben.

Abgabetermin für das laufende Schuljahr ist jeweils der 30. Juni. Wenn nach diesem Stichtag im laufenden Schuljahr fehlende Arbeitsstunden abgeleistet werden sollen (z. B. am Sommerfest), ist dies dem Klassenelternsprecher bitte vorher mitzuteilen und natürlich nach der erbrachten Leistung zu bestätigen (damit können unnötige Mahnungen vermieden werden).

Arbeitsstunden, die die Pflichtstunden übersteigen, können nicht ins nachfolgende Schuljahr übertragen werden.

Die Mitwirkung ist nicht nur ein Weg, die MOS zu unterstützen, sondern bietet auch die Möglichkeit neue Menschen kennen zu lernen und nicht zuletzt unseren Kindern zu helfen, es selbst zu tun.

Und am Jahresende geben Sie einfach den ausgefüllten Nachweis der geleisteten Arbeitsstunden (zum Download erhältlich) ab.