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Fehlen im Unterricht

Die nachstehenden Vereinbarungen sind für die Schülerinnen und Schüler der Vorklasse bis 13. Klasse verbindlich – und für die 11. Klasse auch während der fachpraktischen Ausbildung gültig.

Erkrankung vor Unterrichtsbeginn

Jedes Fehlen im Unterricht muss unter Angabe eines Grundes über webuntis spätestens bis 8:15Uhr gemeldet werden.

Nicht gemeldete, aber abwesende Schüler*innen gelten als unentschuldigt.
Bei minderjährigen Schüler*innen wird ab 10 Uhr telefonisch bei den Eltern nachgefragt.

Gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 3 der Schulordnung für die Beruflichen Oberschule in Bayern (FOBOSO) kann unentschuldigtes Fehlen zum Ausschluss von der schriftlichen Abschlussprüfung führen! In den Praktikumsphasen muss selbstverständlich zusätzlich die Praxisstelle informiert werden.

Ab dem 4. Fehltag in Folge ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Erkrankung nach Unterrichtsbeginn

Bei gesundheitlichen Beschwerden während des Schultages ist eine Meldung im Sekretariat und eine Rücksprache mit der Schulsozialpädagogin erforderlich. Ist eine Befreiung für den weiteren Unterricht notwendig, muss das dort ausgehändigte Formblatt ausgefüllt und von Lehrkraft, Sozialpädagogin und ggf. Eltern unterschrieben werden.

Eine Befreiung unmittelbar nach einem Leistungsnachweis für den Rest des Unterrichts ist grundsätzlich nicht möglich.

Ab dem 8. entschuldigten, aber nicht attestierten einzelnen Fehltag im Schuljahr (auch Befreiung)kann eine Attestpflicht ausgesprochen werden. Bei jeder weiteren Erkrankung ist dann ein ärztliches Attest notwendig. Eine einmal ausgesprochene Attestpflicht kann ihre Gültigkeit auch in den Folgeschuljahren behalten.

Erkrankung am Tag des Leistungsnachweises

Wenn aufgrund einer Erkrankung an einem angekündigten Leistungsnachweis (schriftlich, mündlich, praktisch) nicht teilgenommen werden kann ist es zwingend erforderlich, dass die
Entschuldigung vor Beginn des Leistungsnachweises eintrifft:

  • telefonisch bis 8.15h und sodann
  • unmittelbar nach dem Arztbesuch am gleichen Tag das Attest.

Das Attest muss als Foto oder Scan an das Sekretariat und den Fachlehrer geschickt
werden. Das Original wird dann beim nächsten Schulbesuch abgegeben. Das Datum des
Attests muss mit dem krankheitsbedingten Fehltag des Leistungsnachweises
übereinstimmen. Andernfalls wird der Leistungsnachweis mit 0 Notenpunkten gewertet.

Die Digitalisierung hat auch im Gesundheitssystem Einzug gehalten: Seit einiger Zeit gibt es im Internet Vermittlungsportale zu Ärzten, die Sprechstunden online durchführen. Der Kontakt findet hier durch Videokonferenz oder gar nur per E-Mail statt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / ein Attest, das aus einem solchen „Arzt-Kontakt“ hervorgeht, wird stets gesondert geprüft.

Beurlaubungen
Schüler*innen können auf schriftlichen Antrag (i.d.R. durch die Erziehungsberechtigten) in begründeten Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Beurlaubungsanträge sind mind. 3 Tage vorher an die Schulleitung zu richten..
Befreiungen vom Sportunterricht

Eine dauerhafte Befreiung vom gesamten oder von Teilen des Sportunterrichts ist nur auf Grund eines schulärztlichen oder fachärztlichen Attestes möglich. Außerdem muss eine solche Befreiung im Voraus bei der Schulleitung angezeigt und von dieser genehmigt werden. Ergibt sich aus deiner akuten gesundheitlichen Einschränkung die Tatsache, dass eine Teilnahme am Sportunterricht nicht möglich ist, so bedarf es

  • bei einer einzelnen Sportstunde einer Befreiung
  • bei einem längeren Zeitraum eines entsprechenden (fach)ärztlichen Attestes und der
    Information bzw. Rücksprache mit der Klassenleitung und der unterrichtenden Sportlehrkraft.
Verspätungen

Verspätetes Erscheinen zum Unterricht wird im Klassentagebuch vermerkt (zu Unterrichtsbeginn und nach Pausen). Nicht ausreichend begründete Verspätungen werden addiert und als unentschuldigtes Fehlen gewertet.

Versäumter Unterricht

ist von den Schüler*innen selbstständig nachzuarbeiten. Dies beinhaltet den Unterrichtsstoff, Hausaufgaben, Bearbeitung verteilter Dokumente, o.ä. War ausreichend Zeit zur Nacharbeit vorhanden, kann der versäumte Stoff auch abgeprüft werden.

Nachschrift Leistungsnachweis

Die Nachschrift eines versäumten Leistungsnachweises findet grundsätzlich außerhalb des Unterrichtes statt. Nachschreibetermine werden in regelmäßigen Abständen an einem Samstag angesetzt und werden spätestens 1 Woche vorher bekannt gegeben. Jede Schülerin und jeder Schüler hat die Pflicht, sich unverzüglich, aktiv und selbstverantwortlich um die Teilnahme an einem Nachschreibetermin zu bemühen. Hinweis: Ein notwendiges Attest bei Nichterscheinen ist an einem Samstag vermutlich nur vom ärztlichen Bereitschaftsdienst zu bekommen.