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Fehlen im Unterricht

Die nachstehenden Vereinbarungen sind für die Schülerinnen und Schüler der 11. bis 13. Klasse verbindlich – und für die 11. Klasse auch während der fachpraktischen Ausbildung gültig.

Grundsätzliches
  • Jedes Fehlen im Unterricht muss entschuldigt werden.
  • Die Entschuldigung muss immer vor Unterrichtsbeginn bis 8.15h per SchulApp erfolgen. Bei unentschuldigt fehlenden Schülern wird ab 10h telefonisch bei den Eltern nachgefragt. Alle Lehrkräfte sind für die Überprüfung der Anwesenheit in ihrem Unterricht verantwortlich. Fehlzeiten sind im Klassenbuch einzutragen.
Fehlen bei Leistungsnachweisen und Schulaufgaben

Entschuldigung für das Fehlen bei Schulaufgaben und anderen Leistungsnachweisen:
Unentschuldigtes Fehlen an Tagen bzw. Stunden, in denen angekündigte mündliche oder schriftliche Leistungsnachweise erbracht werden, führt dazu, dass dieser Leistungsnachweis mit „ungenügend„ bewertet wird. Die mündliche Entschuldigung (wie in Punkt 2 beschrieben) muss immer vor Beginn des Leistungsnachweises eingetroffen sein. Hier werden nur gesundheitliche Gründe akzeptiert. Spätestens am nächsten Schultag muss der Schule dann ein ärztliches Attest vorliegen,  welches das Datum des versäumten Leistungsnachweises dokumentiert, aber nicht rückwirkend ausgestellt sein darf.

Nachschrift eines versäumten Leistungsnachweises:
Die Nachschrift eines versäumten Leistungsnachweises findet grundsätzlich außerhalb des Unterrichtes und auch nicht in den Studierzeiten statt. Nachschreibetermine werden einmal im Monat an einem Samstag angesetzt. Schüler sind in der Pflicht, sich um einen Nachschreibetermin zu bemühen.

Beurlaubungen
Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. Eine Befreiung während des Schultages ist nur nach Rücksprache mit der Klassenleitung bzw. mit der Schulleitung möglich.
Die Formulare für Entschuldigungen und Beurlaubungen werden im Sekretariat ausgegeben.
Verhalten bei Versäumen von Unterricht

SchülerInnen, die den Unterricht wegen Krankheit oder sonstiger Gründe nicht besuchen konnten, müssen sich selbstständig darüber informieren,

  • was im Unterricht durchgenommen wurde,
  • welche Hausaufgaben aufgegeben wurden und
  • welche Unterlagen ausgeteilt wurden

Diese Unterlagen werden durch die SchülerInnen dann eigenständig besorgt. Punkte 1 – 3 sind nicht Aufgaben der Lehrkraft!

  • Versäumter Stoff muss zeitnah nachgelernt werden. Es steht dem Lehrer frei, einen Schüler, der in einer Unterrichtstunde gefehlt hat, ggf. mitschreiben zu lassen oder den Stoff mündlich abzuprüfen, wenn genügend Zeit zur Nachbereitung vorhanden war.
Kein Rauchen auf dem Schulgelände

Wir sind – wie alle bayerischen Schulen – eine rauchfreie Schule. Grundsätzlich darf nur rauchen, wer volljährig ist und sich in der Pause am Raucherplatz aufhält. Selbstverständlich ist auch das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Auf Sauberkeit ist zu achten!

Allgemeine Ordnung

Ordnung in den Klassenzimmern, in anderen Schulräumen und auf dem Gelände:
Schülerinnen und Schüler können nach Absprache untereinander und mit ihrem Klassenlehrer ihr Klassenzimmer gestalten. Jede Klasse ist für die entsprechende Sauberkeit und Ordnung in ihrem Klassenzimmer verantwortlich. Ein Ordnungsdienst wird von jeder Klasse selbst organisiert. Auf Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände ist unbedingt zu achten, da vor Ort Krippen-, Hort- und Schulkinder unterwegs sind.